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Anordnungsmodell
Was ändert sich durch das neue Anordnungsmodell?
Gemäss dem Bundesratsentscheid vom 19. März 2021 wird die psychologische Psychotherapie ab dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung bezahlt, vorausgesetzt, dass sie von einem Arzt angeordnet wurde.
Weitere Voraussetzungen sind eine kantonale Bewilligung zur Berufsausübung, mindestens 3 Jahre Erfahrung in der klinischen Psychotherapie, sowie die Selbstständigkeit mit eigener Rechnungsstellung.
Gemäss der aktuellen Regelung wird die psychologische Psychotherapie nur dann von der Grundversicherung übernommen, wenn der Therapeut:in bei einem Arzt angestellt ist und die Therapie unter dessen Aufsicht erbracht wird.
Auf der Seite der FSP (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen) finden man Antworten zu den häufigsten Fragen der Neuregelung.
Jetzt mit Beratern und Therapeuten Kontakt aufnehmen.
Gemäss dem Bundesratsentscheid vom 19. März 2021 wird die psychologische Psychotherapie ab dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung bezahlt, vorausgesetzt, dass sie von einem Arzt angeordnet wurde.
Weitere Voraussetzungen sind eine kantonale Bewilligung zur Berufsausübung, mindestens 3 Jahre Erfahrung in der klinischen Psychotherapie, sowie die Selbstständigkeit mit eigener Rechnungsstellung.
Gemäss der aktuellen Regelung wird die psychologische Psychotherapie nur dann von der Grundversicherung übernommen, wenn der Therapeut:in bei einem Arzt angestellt ist und die Therapie unter dessen Aufsicht erbracht wird.
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